Terminator gegen Killerspiele
Die einschlägigen Terminator-Filme kennt ein jeder - und auch wenn diese Filme nicht gewaltfrei sind, so steht der Schauspieler/Politiker Arnold Schwarzenegger seit 2004 in LA dafür ein, gewaltverherrlichende Videospiele für Kinder und Jugendliche zwecks Jugendschutzes zu verbieten.
Nachdem das Gesetz jedoch vom Gericht gestoppt wurde, da Computerspielverbände darin einen Verstoß gegen die Redefreiheit und insbesondere Meinungsfreiheit sahen, kämpft nunmehr auch der Justizminister aus Schwarzeneggers Kabinett namens Jerry Brown für dieses Gesetz.
Nicht nur, dass er offenkundig erklärt, dass die Macher von Videospielen die Verletzlichkeit der Jugend für eigene Zwecke (Profitzwecke) ausnutzen, auch vergleicht er die unanständige Gewalt mit Pornografie, die ja nun schließlich ebenfalls verboten werden kann. Der Oberste Gerichtshof der USA wird sich in naher Zukunft mit der Klage beschäftigen, und wenn diese Zulässigkeit findet, wäre dies der erste Jugendschutzfall, der sich um Computerspiele dreht.
Nicht nur der uns als Terminator wohl besser bekannte Arnold Schwarzenegger kämpft gegen die Gewalt in Videospielen, auch viele Politiker in Deutschland würden tief eingreifende Gesetze gerne einführen, welche die derzeit bestehenden Gesetze noch verschärfen (freigegeben ab 18 Jahren). Während die Waffengesetze aufgrund etwaiger Amokläufe bereits verschärft wurden, steht das greifende Gesetz bezüglich gewaltverherrlichender Videospiele in vorgenannter Form zwar fest, jedoch ausführlicher noch aus - ob etwaige strengere Gesetze jemals Anwendung finden werden, steht in den Sternen.
Es gibt etliche Menschen, die diesem Gesetz Rechnung tragen würden, hingegen jedoch auch etliche Menschen, die diese Art Gesetze nutzlos finden und die Amokläufe eher weniger mit gewaltverherrlichenden Videospielen in Verbindung bringen.
Auch die Schweiz steht vor einem großen Fragezeichen, was diese Gesetze angeht, denn auch hier fordert die Politik ähnliche Gesetze wie in Deutschland, wobei hier sogar noch das Gesetz aussteht, etwaige Killerspiele erst ab 18 Jahren zu erlauben.http://www.golem.de/0905/67313.html
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