Telefonwerbung - Besserer Schutz vor Telefonspam

Auf Grund der stetig zunehmenden und oftmals ungewollten Telefonwerbung hat die Bundesregierung sich dahingehend geeinigt, dass Verbraucher zukünftig besser geschützt werden und am Telefon abgeschlossene Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen können.

Dies haben am Dienstag Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und der Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) mitgeteilt. Das Gesetz wird wahrscheinlich noch in 2008 in Kraft treten.

Bislang galt dieses Widerrufsrecht für so entstandene Verträge nur eingeschränkt. Nun wird es grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht geben, welches auch für Verträge für Zeitschriftenabos und Lotto gelten wird. Weiterhin ist auch die Anhebung der Bußgelder geplant. Danach können Werbeanrufe ( Telefonspam ) mit bis zu 50.000,- EUR bestraft werden. Auch bedürfen Werbeanrufe der Zustimmung des Angerufenen. Darüber hinaus ist es untersagt, dass die Werbeunternehmen ihre Telefonnummer unterdrücken. Verstoßen sie gegen diese Regelung, kann das mit bis zu 10.000,- EUR bestraft werden.

Die Bundesregierung will die Verbraucher zukünftig auch vor Verträge mit Telekommunikationsunternehmen schützen, indem ein Wechsel in einen anderen Tarif oder in einen neuen Vertrag nur noch mit einer schriftlichen Zustimmung des Kunden wirksam wird. Das gilt ebenso für die Vorschaltung von Preselection-Tarifen, den so genannten Billig-Vorwahlen. Hier ist der entsprechende Anbieter nachweispflichtig, dass der Kunde den ursprünglichen Vertrag auch gekündigt hat.

Von Seiten der Verbraucherschützer hält man allerdings die Höhe der Geldstrafen für nicht ausreichend. Man ist der Meinung, dass diese Beträge die Werbeanrufer nicht abschrecken wird, auch ohne die Zustimmung des Verbrauchers diesen zu behelligen. Auch wurde kritisiert, dass der Verbraucher immer noch selbst Aktivitäten entwicklen muss, wenn er ungewollt einen Vertrag am Telefon abgeschlossen hat.

(Quelle)

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