Bereits seit längerer Zeit sorgt Schleswig-Holsteins unabhängiger Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert für Aufsehen, weil er den “Gefällt mir”-Button bei Facebook für rechtswidrig hält. Deshalb forderte er unter anderem, dass das Land Schleswig-Holstein auf das soziale Netzwerk verzichten müsse und dort nicht mehr vertreten sein dürfe – für den Austritt des Landes aus Facebook stellte Weichert ein Ultimatum bis zum 1. November. Dieses ist nun verstrichen, das Land aber weiterhin auf Facebook vertreten. Stattdessen wurde ein Hinweis auf der Fanseite eingebaut, in dem die Benutzer darauf aufmerksam gemacht werden, dass Facebook nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten gegen das deutsche Datenschutzrecht verstößt; zusammen mit einem weiterführenden Link zur Homepage des Landes, auf der genauer zu diesem Sachverhalt Stellung bezogen wird.
Wie Schleswig-Holstein auf seiner Facebook-Page bekannt gab, habe sich die Staatskanzlei dafür entschieden, die Fanseite weiterhin betreiben zu wollen – und hat dies auch Thilo Weichert mitgeteilt. Der Datenschutzbeauftragte ist der Ansicht, Facebook informiere seine Benutzer nicht ausreichend darüber, welche Daten – unter anderem beim Anklicken des “Gefällt mir”-Buttons – gespeichert und weitergegeben werden; deshalb verstoße das soziale Netzwerk gegen das deutsche Datenschutzrecht. Aus diesem Grund will Weichert sogar gegen Internetseitenbetreiber in seinem Bundesland vorgehen, die zum Beispiel diesen Button oder sonstige Angebote von Facebook auf ihren Webseiten eingebunden haben; auch gegen Fanpages auf Facebook wolle er vorgehen – es ist von Strafen in Höhe von bis zu 50.000 Euro die Rede. Weichert betonte jedoch, er wolle zunächst noch nicht gegen kleinere Unternehmen oder gar gegen Privatpersonen vorgehen.
Gegenüber den “Lübecker Nachrichten” sagte Arne Wulff, der Chef der Staatskanzlei in Kiel, man wolle dieses verstärkt von der Öffentlichkeit genutzte Angebot zur interaktiven Kommunikation auch weiter fortführen – trotz des Ultimatums und dem Vorgehen von Weichert. Darüber hinaus zweifle die Landesregierung grundsätzlich die Rechtsauffassung von Weichert an, berichtet die Zeitung weiter. Der Datenbeauftragte habe empört reagiert und sich darüber geärgert, dass sich der Ministerpräsident nicht an das Gesetz halten wolle.
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November 1st, 2011
unicus
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